Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die von uns im Rahmen der Hausverwaltung behandelten Themenkomplexe.
300.000 Euro Sanierungskosten – Herausforderungen und Lösungsansätze für Eigentümergemeinschaften
Für ein von uns betreutes Mehrfamilienhaus wurde kürzlich eine energetische Gebäudeanalyse durchgeführt. Das Ergebnis: ein Sanierungsbedarf von rund 300.000 Euro.
Ein Befund, der in vielen Objekten aus den 60er bis 80er Jahren keine Ausnahme ist. Dämmung, Fenster, Heiztechnik – vieles entspricht nicht mehr heutigen energetischen Standards.
Die größten Herausforderungen:
• Rücklagen reichen oft nicht aus
• Eigentümer tun sich schwer, Maßnahmen zu priorisieren
• Fördermittel sind zwar vorhanden, aber schwer zugänglich und mit bürokratischen Hürden verbunden
Gleichzeitig steigen Anforderungen und Erwartungen:
• gesetzlich (Stichwort: GEG, CO₂-Bepreisung)
• finanziell (steigende Energiekosten)
• gesellschaftlich (Nachhaltigkeit, Klimaziele)
Was es braucht:
• realistische und nachvollziehbare Sanierungsfahrpläne
• neutrale Energieberatung als Entscheidungsgrundlage
• professionelle Begleitung durch Verwaltung, Fachplaner und Finanzierungspartner
• politische Unterstützung: durch Förderanpassungen, steuerliche Entlastung und einfachere Verfahren
Als Verwalter sehe ich es als Teil meiner Verantwortung, solche Prozesse frühzeitig anzustoßen und nicht nur technische, sondern auch kommunikative Brücken zwischen Eigentümern, Beratern und Behörden zu bauen.
Digitale Eigentümerversammlungen – effizient & rücksichtsvoll
Bei unserer kommenden Eigentümerversammlung haben wir uns für das digitale Format entschieden – ideal bei wenigen oder dringenden Tagesordnungspunkten, wie es diesmal der Fall war.
Aber: Digitalisierung darf kein Ausschlusskriterium sein. Deshalb bieten wir insbesondere den älteren Eigentümerinnen und Eigentümern weiterhin die Möglichkeit, physisch vor Ort teilzunehmen – aus Respekt vor gewachsenen Gewohnheiten und persönlichem Austausch.
– Digital bietet sich an, wenn’s schnell gehen muss. Dies ist insbesondere aufgrund der sich stetig beschleunigenden Vorgänge der Fall.
– Präsenz, wenn es gebraucht wird. Bei uns ist standardmäßig die ordentliche Versammlung des Jahres in Präsenz. Dies war ausdrücklich Wunsch der Gemeinschaft.
– Hybrid, wenn es allen dient.
Wir setzen auf moderne Abläufe – aber mit Blick auf alle. Denn gute Verwaltung heißt für uns: Entscheidungen treffen, die alle mittragen können.
Aktuelles BGH-Urteil zur Kostenverteilung in WEGs – Was Verwalter jetzt wissen sollten
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt (u.a. Urteil, Az.: V ZR 236/23 vom 14. Februar 2025): Eine Änderung der Kostenverteilung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch per Mehrheitsbeschluss erfolgen – selbst wenn dadurch Eigentümer erstmals belastet werden, die zuvor befreit waren. Voraussetzung: Es muss ein sachlicher Grund vorliegen und der Beschluss muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.
Was sind sachliche Gründe?
Beispiele sind:
• Gleichstellung aller Eigentümer, wenn frühere Regelungen veraltet oder sachlich überholt sind.
• Veränderte Nutzung einzelner Einheiten, etwa bei Umbau vom Hobbyraum zur Wohnung.
• Technische Änderungen, z. B. wenn eine neue Heizungsanlage alle Einheiten gleich versorgt.
• Wirtschaftlichkeit, z. B. wenn eine Umverteilung zu einer gerechteren Lastenverteilung führt.
Für Verwalter bedeutet das: Mehr Handlungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung. Eine rechtssichere Beschlussfassung und transparente Kommunikation sind wichtiger denn je.
Falls Sie Fragen zu einzelnen Handlungsfeldern oder Problemstellungen haben, erarbeiten wir gerne mit Ihnen entsprechende Lösungsoptionen im Rahmen der Hausverwaltungstätigkeit.

